ANONYM GOLD KAUFEN
Wie funktioniert das Tafelgeschäft?
WAS IST EIN TAFELGESCHÄFT?
Von einem Tafelgeschäft spricht man generell bei einem Geschäft, bei dem man an einer Tafel oder an einem Tisch Ware ohne große Formalitäten gegen Geld tauscht. Wenn Sie z. B. bei Ihrem Goldhändler des Vertrauens Gold oder Silber kaufen und die Ware in bar bezahlen, ist dies ein Tafelgeschäft. Genauer gesagt erfolgt der Kauf anonym, also ohne die Angabe von persönlichen Daten oder Bankverbindungen. Gleichwohl gibt es eine ordnungsgemäße Abrechnung mit Datum, Ware und Kaufbetrag, wobei der Name des Käufers nicht auf dem Kaufbeleg steht. Ein anonymes Tafelgeschäft ist prinzipiell bei jedem Edelmetallhändler möglich. Die Voraussetzung dafür ist, dass dieser über ein Ladengeschäft und damit über einen Ort für die Abwicklung des Barankaufs verfügt.
WIE VIEL GOLD KANN MAN ANONYM KAUFEN?
In Deutschland gilt für den anonymen Barkauf beim Tafelgeschäft die Obergrenze von 1.999,99 EUR. Ab 2.000 EUR sind also Händler gemäß Geldwäschegesetz dazu verpflichtet, die Identität des Käufers festzustellen. Wer mehr Gold kaufen möchte, muss einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Obergrenze gilt auch für den Kauf anderer Edelmetalle.
WIE OFT KANN MAN EIN TAFELGESCHÄFT MACHEN?
Wie oft ist ein anonymer Goldkauf beim Tafelgeschäft erlaubt? Mehrere Käufe, die innerhalb kurzer Zeit erfolgen, gelten als ein Geschäftsvorfall. Bei einem Geschäftsvorfall gilt die Obergrenze von 1,999,99 EUR. Das Gesetz macht allerdings keine expliziten Angaben, was genau „innerhalb kurzer Zeit“ bedeutet. Dies obliegt also der genauen Einschätzung des Verkaufspersonals.
WIE LÄUFT EIN ANONYMER GOLDKAUF IM DETAIL AB?
Sie bezahlen das Gold in bar am Kassenschalter, dann übergibt Ihnen der Händler die gewünschten Barren oder Münzen. Ihre Identität, etwa durch Ihren Namen und Ihre Adresse, wird dabei nicht festgehalten.
GIBT ES STEUERLICHE BESONDERHEITEN?
Es gelten dieselben Steuerregelungen wie bei jedem Edelmetallkauf. Der Goldkauf ist grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit. Dies gilt allerdings nur für Anlagegold. So werden z. B. Goldschmuck oder Altgold mit dem üblichen Mehrwertsteuersatz besteuert. Bei allen anderen Edelmetallen wie Silber, Platin und Palladium fällt hingegen grundsätzlich die Mehrwertsteuer an. Bei der Einkommenssteuer müssen Sie bei Gewinnen, die Sie mit dem Kauf und Verkauf von Edelmetallen erzielt haben, nur dann die Abgeltungssteuer zahlen, wenn Sie die Haltefrist von 1 Jahr unterschritten haben. In diesem Fall gibt es jedoch eine Freigrenze von 600 EUR pro Person. Liegen Ihre Gewinne unterhalb dieser Grenze, fällt keine Einkommenssteuer an.