§ 3 „Mein Tresor“-Produkte
(1) Für die Nutzung der „Mein Tresor“-Produkte muss der Kunde ein Kundenkonto im Bereich „Mein Tresor“ anlegen. Für den Kunden wird vom Anbieter auch ein Referenzprodukt für den Bereich „Mein Tresor“ festgelegt, welches der Kunde später jederzeit abändern kann. Mit der Festlegung des Referenzproduktes ist kein Kauf verbunden. Das Referenzprodukt dient allein dazu, Überweisungen des Kunden mit unklarem oder keinem Verwendungszweck auf das Referenzprodukt zu buchen. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung zu seinem persönlichen Kundenkonto wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person zu machen. Falsche und unwahre Angaben berechtigen den Anbieter zur sofortigen Kündigung der „Mein Tresor“-Produkte.
(2) Der Kunde hat bei den Sparplan-Produkten die Möglichkeit, in regelmäßigen Abständen (z.B. jeden Monat,) Anteile von speziell angebotenen Produkten für einen festen Betrag (z.B. 100 EUR) zu erwerben. Die Anteile werden mit bis zu fünf Nachkommastellen gerechnet und jeweils abgerundet. Die Abrechnungen für die Sparpläne werden jeweils zum 01. bzw. 15. eines Monats um 06:00 Uhr morgens zum dann gültigen Verkaufspreis des gewählten Produktes erstellt. Zusätzliche Käufe (Einmalkäufe für z.B. 5.000 EUR) sind weiterhin möglich. Bei jedem periodischen Kauf eines weiteren Anteils bekommt der Kunde eine Abrechnung per E-Mail übersandt. Der Kunde kann den festen periodischen Betrag jederzeit erhöhen, reduzieren oder die periodische Zahlung aussetzen. Für jeden einzelnen Kauf eines weiteren Anteils oder bei der Erhöhung des periodischen Betrages gelten die Regelungen dieser AGB wie für einen Einzelkauf (z.B. Preise für jeden einzelnen Kauf, Aufhebungsrecht bei nicht marktgerechten Preisen, jederzeitige Verkaufsmöglichkeit).
(3) Erhält der Anbieter eine Überweisung des Kunden, ohne dass vorher ein Kaufauftrag durch den Kunden erstellt wurde und ohne dass die Überweisung einen eindeutigen Verwendungszweck enthält, gilt die Überweisung als verbindlicher Antrag zum Kauf und zur Einlagerung des durch den Kunden gemäß §2 (1) dieser AGB festgelegte Referenzprodukt. Der Anbieter nimmt das Angebot des Kunden an und wird am auf den Gutschriftstag folgenden Werktag dem Kunden eine Abrechnung mit dem Verkaufspreis des Referenzproduktes um 16:00 Uhr erstellen und den Kunden per E-Mail über die damit erworbenen Stücke des Referenzproduktes informieren. Das erworbene Referenzprodukte wird dadurch Teil der „Mein Tresor“-Produkte und unterliegt den in diesen AGB festgelegten Bedingungen, insbesondere der Einlagerung und des Verkaufs.
(4) Die Bestände des Kunden werden in den Räumlichkeiten des Anbieters oder des Einlagerungspartners vom Anbieter aufbewahrt. Der Kunde bleibt jederzeit Eigentümer der Edelmetalle. Die Edelmetalle werden in separaten, vom Eigentum und Besitz des Anbieters getrennten Boxen aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann in einer Sammelverwahrung zusammen mit anderen Kundenbeständen erfolgen. Der Anbieter stellt sicher, dass die Edelmetallbestände der Kunden immer durch das entsprechende Metallgewicht im jeweiligen Edelmetall hinterlegt sind. Ein Zutrittsrecht zu den Verwahrräumlichkeiten des Anbieters oder des Einlagerungspartners besteht nicht.
(5) Der Kunde hat die Möglichkeit fortlaufend über einen personalisierten Zugang in „Mein Tresor“, seine Edelmetallbestände zu verwalten. Der Anbieter übersendet dem Kunden regelmäßig einen Bericht über die eingelagerten Edelmetalle. Der Bericht enthält unter anderem Angaben über den Bestand der Edelmetalle und über den Rückkaufswert.
(6) Ganze Stücke der „Mein Tresor“-Produkte, die in „MeinTresor“ eingelagert sind, können jederzeit auf Wunsch des Kunden durch den Anbieter ausgeliefert werden. Dazu teilt der Kunde dem Anbieter seinen Auslieferungswunsch über die Webseite, in Textform oder telefonisch mit. Die Kosten der Auslieferung trägt der Kunde, insbesondere sind vom Kunden bei grenzüberschreitender Einlagerung anfallende Steuern zu tragen (z.B. bei Auslieferung aus dem Zollfreilager Zürich/Schweiz). Der Anbieter übersendet dem Kunden eine Rechnung über die Auslieferungskosten. Nach Eingang des Rechnungsbetrages vereinbart der Anbieter mit dem Kunden einen Auslieferungstermin. Schlägt eine Auslieferung fehl und ist der Kunde dafür verantwortlich, so trägt der Kunde sämtliche Kosten.
(7) Der Anbieter ist bei der Auslieferung berechtigt, eine andere vertretbare Sache derselben Gattung zu liefern.
(8) Entscheidet sich der Kunde die Edelmetalle direkt beim Anbieter oder beim Einlagerungspartner abzuholen, so hat der Kunde dies dem Anbieter vor Abholung anzuzeigen. Die Kosten der Abholung trägt der Kunde. Der Anbieter übersendet dem Kunden eine Rechnung über die Abholkosten. Ist die Ware nicht beim Anbieter selbst eingelagert, informiert der Anbieter nach Eingang des Rechnungsbetrages den Einlagerungspartner und teilt dem Kunden telefonisch oder per E-Mail die Adresse des Einlagerungspartners mit. Die Edelmetalle werden beim Anbieter wie auch beim Einlagerungspartner nur gegen Vorlage des Personalausweises und gegen Unterschrift herausgegeben.